Eine Abkürzung wird bei der ersten Nennung ausgeschrieben und die Abkürzung in Klammern hinter das ausgeschriebene Wort gesetzt – so steht es in den meisten Vorgaben für wissenschaftliches Arbeiten. Das klingt logisch und plausibel. In der Praxis erweist sich dies aber oft als fraglich: Würden Sie wirklich schreiben: „Dies entspricht dem Vorgehen in den United States of America (USA)“? Oder: „Gemeint ist zum Beispiel (z. B.) das folgende Verfahren“? Damit würden Sie dem Leser oder der Leserin unterstellen, dass er oder sie nicht weiß, was „USA“ oder „z. B.“ bedeutet. Dies ist im Grunde auch der Fall, wenn Sie diese Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis aufführen, damit er oder sie dort nachschlagen kann.
Was also tun? Müssen wirklich alle Abkürzungen im Abkürzungsverzeichnis aufgenommen werden?
Ich empfehle folgendes Vorgehen: Werfen Sie einen Blick in die Richtlinien Ihres Fachbereichs. Vielleicht finden Sie dort einen Hinweis darauf, ob wirklich alle Abkürzungen aufgenommen werden sollen. Einige Vorgaben sehen dies so vor. Dann sollten Sie dies tun. Viele Vorgaben fordern aber nur die Aufnahme fachspezifischer Abkürzungen. Auf gängige Abkürzungen können Sie dann verzichten, zum Beispiel auf etc., z. B., d. h., vgl. oder S.
In diese Richtung geht auch meine Empfehlung, wenn Ihnen keine Vorgaben dazu vorliegen: Nehmen Sie nur die fachspezifischen Abkürzungen auf. Allgemein bekannte Abkürzungen führen zu einer Trivialisierung des Verzeichnisses und blähen dieses unnötig auf.
Nicht nur in Bezug auf den Inhalt einer wissenschaftlichen Arbeit darf also davon ausgegangen werden, dass ein bestimmtes fachliches Vorwissen vorhanden ist, sondern auch in Bezug auf die Abkürzungen: Es darf als bekannt vorausgesetzt werden, was zum Beispiel PC oder BRD bedeutet.
Noch ein paar Tipps zum Gebrauch von Abkürzungen:
- Verwenden Sie nur allgemein gebräuchliche Abkürzungen, aber keine selbst erstellten (auch dann nicht, wenn Sie sie bei Erstnennung ausschreiben und im Abkürzungsverzeichnis aufführen).
- Generell sollte Ihr Text mit möglichst wenig Abkürzungen auskommen. Schreiben Sie GF (für Geschäftsführer:in), TN (Teilnehmende) oder MA (für Mitarbeitende) im Fließtext daher besser aus.
- Für mehrgliedrige Abkürzungen sollten Sie ein geschütztes Leerzeichen verwenden (nicht so: „z.B.“ oder so: „z. [Zeilenumbruch] B.“, sondern so: „z. B.“). Dieses verhindert, dass die Zeichen durch einen Zeilen- oder Seitenumbruch getrennt oder im Blocksatz zu weit auseinandergerissen werden.
- Am Satzanfang werden Abkürzungen groß geschrieben, wenn auch die ausgeschriebenen Wörter groß geschrieben werden: „vgl.“ wird zu „Vgl.“, „z. B.“ zu „Z. B.“ Bei mehrgliedrigen Abkürzungen kann das geänderte Schriftbild („Z. B.“) jedoch verständnishemmend wirken. Daher sollten Sie am Satzanfang besser „Zum Beispiel“ schreiben.
- Treffen am Satzende ein Abkürzungspunkt und der Satzpunkt zusammen, so wird nur ein Punkt gesetzt: „Dies gilt für dies, das, jenes usw.“
© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im April 2016, zuletzt geändert im Juni 2024.