Ein Zitierstil macht Angaben dazu, wie Sie im Text ein Zitat belegen (zum Beispiel ob direkt im Text oder in einer Fußnote) und auf welche Weise diese Quelle im Literaturverzeichnis aufgeführt wird (ob zum Beispiel die Angaben durch Punkt, Komma oder Doppelpunkt voneinander getrennt werden).
In den Handbüchern zum jeweiligen Zitierstil steht aber meist noch mehr als das: nämlich auch etwas dazu, ob beim erneuten Zitieren aus derselben Quelle der Quellenbeleg wieder hingeschrieben wird oder ob „ebd.“ verwendet wird, oder ob „vgl.“ vor einem Quellenbeleg notiert wird und wenn ja, wann. Diese Zitierregeln sind nicht spezifisch für einen bestimmten Zitierstil, sondern gelten meist unabhängig von diesem. Einige dieser Zitierregeln stelle ich im Folgenden beispielhaft dar – und zwar solche, die meiner Erfahrung nach vielen Studierenden Probleme bereiten oder Fragen aufwerfen.
Wie werden wörtliche oder sinngemäße Zitate im Text wiedergegeben?
a) Wörtliche Zitate
Eindeutiges Indiz dafür, dass es sich bei einer Formulierung um ein wörtliches Zitat handelt, sind die doppelten Anführungsstriche und die dann folgende Quellenangabe, zum Beispiel hier: Dreyer (2015) hat dies als „gewinnbringend für alle Seiten“ (S. 20) beschrieben.
Der Wortlaut hat exakt dem Original zu entsprechen; auch Texthervorhebungen im Original (kursiv, fett, unterstrichen) müssen übernommen werden. Wenn im Original ein Begriff, den Sie zitieren, aber fett gedruckt oder unterstrichen ist, können Sie stattdessen Kursivsatz verwenden. Die Notiz „Hervorhebung im Original“, die Sie dann ergänzen müssen, besagt nur, dass im Original etwas hervorgehoben wurde, nicht aber, wie es gemacht wurde.
Wenn Sie einen zitierten Satz ändern wollen, um ihn in Ihren eigenen Satz einbetten zu können, machen Sie diese Änderungen durch eckige Klammern kenntlich. Dies gilt auch für Auslassungen. Üblich sind drei Punkte: […] Einige Zitierstile sehen hier eine Unterscheidung je nach Länge der Auslassung vor: [..] bei Auslassung eines Wortes oder [….] für die Auslassung von mehr als einem Satz.
Zu Beginn und am Ende von wörtlichen Zitaten brauchen jedoch keine Auslassungszeichen zu stehen, also nicht: Dreyer (2015) hat dies als „[…] gewinnbringend für alle Seiten […]“ (S. 20) beschrieben. Denn jedes Zitat steht im Original in einem größeren Zusammenhang: Die Wörter, die davor und danach stehen, brauchen aber nicht mitzitiert (bzw. dann durch Auslassungspunkte wiedergegeben) zu werden.
Wenn ein wörtliches Zitat länger als drei Zeilen ist (einige Zitierstile geben auch eine bestimmte Anzahl von Wörtern an), kann es als Blockzitat gesetzt werden, also als eigener Absatz, der meist links und rechts eingerückt ist, einzeilig und in kleinerer Schrift gesetzt wird. Bei Blockzitaten wird durch die besondere Art der Formatierung schon optisch deutlich, dass es sich um ein wörtliches Zitat handelt. Daher ist es so gesehen nicht erforderlich, sie noch in Anführungszeichen zu setzen, wie es bei kürzeren wörtlichen Zitaten, die im Fließtext stehen, erforderlich ist. Dennoch stehen Blockzitate oft in doppelten Anführungszeichen. In diesem Fall – wie auch bei Zitaten im Fließtext – müssen Sie auf Folgendes achten: Wenn dieses Zitat wiederum Anführungszeichen aufweist, müssen die doppelten zu einfachen Anführungszeichen geändert werden: Angenommen, Sie möchten folgenden Satz zitieren: Das Fell von Pudeln kann als „wuschelig“ bezeichnet werden., dann schreiben Sie dies so: „Das Fell von Pudeln kann als ‚wuschelig‘ bezeichnet werden.“ Das ist der Vorteil, wenn Sie Blockzitate nicht in Anführungszeichen setzen: Dann können die Anführungszeichen so bleiben, wie sie sind.
b) Sinngemäße Zitate
Bei einem sinngemäßen Zitat geben Sie den Wortlaut in eigenen Worten wieder, formulieren ihn also um (paraphrasieren). In diesem Fall werden keine Anführungsstriche gesetzt: In der Literatur wird dies als großer Gewinn für alle Beteiligten bezeichnet (vgl. Dreyer 2015, S. 20). Bei sinngemäßen Zitaten gibt es weder Auslassungszeichen noch werden sie als Blockzitat gesetzt. Tendenziell sollten Sie häufiger sinngemäße Zitate als wörtliche Zitate verwenden – nur wenn der Wortlaut besonders pointiert ist oder Sie den Sachverhalt selbst nicht so formulieren würden, ist ein wörtliches Zitat besser geeignet. Mehr dazu lesen Sie hier.
Was mache ich, wenn ich die Quelle, aus der ich zitieren möchte, nicht mehr finde?
Manchmal kommt es vor, dass die Quelle, aus der man zitieren möchte (zum Beispiel Dreyer 2015), trotz intensiver Recherche nicht auffindbar ist. Vielleicht ist das Buch auch vergriffen. In diesem Fall zitieren Sie aus der Quelle (zum Beispiel Schulze et al. 2018), in der exakt die Stelle genannt wird, um die es Ihnen geht, zum Beispiel so: … (Dreyer 2015, S. 20, zitiert nach Schulze et al. 2018, S. 18). Dies wird als Sekundärzitat bezeichnet. (Der Begriff ist nicht zu verwechseln mit dem Begriff Sekundärliteratur: Dies ist Literatur über andere Literatur. Ein Sekundärzitat ist aber ein Zitat einer Textstelle nicht aus der primären, sondern einer sekundären Quelle.)
Ein Sekundärzitat sollten Sie nur in Ausnahmefällen verwenden. Denn letztlich zitieren Sie blind: Sie wissen nicht, ob die originale Quelle wirklich inhaltlich korrekt ist oder aber aus dem Kontext gerissen und sinnverfälscht aufgeführt wird. Zu viele Sekundärzitate können außerdem beim Lesen den Eindruck hinterlassen, als seien Sie den einfachen Weg gegangen und hätten sich nicht die Mühe gemacht, sich die originale Quelle zu besorgen und zu lesen.
Im Literaturverzeichnis führen Sie üblicherweise nur die Quelle Schulze et al. 2018 auf, also die Quelle, die Sie in der Hand halten, nicht die originale Quelle Dreyer 2015.
Wann verwende ich den Hinweis „vgl.“?
Der Hinweis „vgl.“ wird bei einem sinngemäßen (indirekten) Zitat dem Quellenbeleg vorangestellt, zum Beispiel: vgl. Müller 1950.
„Vgl.“ wird häufig bei Fußnotenzitierweisen verwendet, wenn also die Quellenbelege in Fußnoten stehen. Es ist auch möglich, zuerst ein wörtliches Zitat zu belegen (ohne „vgl.“) und dann auf andere Quellen zu verweisen, zum Beispiel in einer Fußnote zu schreiben: Dreyer 2015, S. 20. Vgl. dazu auch Müller 1950.
Wenn in einer Fußnote gleich auf mehrere Quellen verwiesen wird, wird „vgl.“ meist nur einmal verwendet, also nicht so: Vgl. Müller 1950; vgl. Altenberg o. J.; vgl. Verber 2019, sondern so: Vgl. Müller 1950; Altenberg o. J.; Verber 2019.
Wenn Sie Quellenbelege hingegen direkt im Text aufführen (wie nach dem Harvard-Stil), wird aufgrund der gebotenen Kürze auf „vgl.“ oft verzichtet: Müller (1950) verweist auf einen weiteren Aspekt. Ich habe aber auch schon die Schreibweise: Müller (vgl. 1950) verweist … gesehen, allerdings eher selten. Das wird unterschiedlich gehandhabt.
Was mache ich, wenn ich erneut aus derselben Quelle zitiere?
Wenn Sie zum Beispiel aus der Quelle Müller 1950 zitieren und direkt danach erneut, können Sie im Quellenbeleg auch ebd. schreiben. Das muss sich nicht immer auf dieselbe Seite beziehen; möglich ist auch: … (Müller 1950, S. 12) … (ebd., S. 15). Nur die Quelle ist dieselbe. Das Verwenden von „ebd.“ ist älteren Datums und stammt aus der Schreibmaschinenzeit; damals war man froh, wenn man sich das erneute Hinschreiben von Quellenangaben sparen konnte.
Ungünstig ist das Verwenden von „ebd.“ jedoch dann, wenn man beim Lesen zurückblättern bzw. zurückscrollen muss, um sich zu informieren, welche Quelle mit „ebd.“ gemeint ist. Am Anfang einer neuen Seite sollte daher nicht „ebd.“ im Quellenbeleg stehen, auch wenn es sich um dieselbe Quelle wie direkt davor handelt. Das erfordert eine sorgfältige Kontrolle des Seitenumbruchs.
Möchten Sie „ebd.“ verwenden, müssen Sie außerdem genau aufpassen, wenn Sie später im Text noch eine Quellenangabe ergänzen. Denn wenn danach ein Quellenbeleg mit „ebd.“ kommt, entsteht hier ein falscher Bezug, weil dann auf die von Ihnen gerade ergänzte Quellenangabe verwiesen wird. In diesem Fall müssten Sie den Quellenbeleg, der gemeint ist, erneut hinschreiben.
Die Verwendung von „ebd.“ erfordert daher ein sehr genaues Arbeiten. Heute wird „ebd.“ nur noch selten verwendet oder von Zitierrichtlinien gefordert. Wenn Sie die oben genannten Einschränkungen beachten (und zum Beispiel „ebd.“ nicht über mehrere Absätze oder Seiten hinweg verwenden), ist dies meiner Meinung nach dennoch eine empfehlenswerte Möglichkeit, die Herkunft eines Zitats direkt im Text kurz, präzise und eindeutig kenntlich zu machen.
Wie werden die Seitenzahlen angegeben?
Angenommen, Sie zitieren eine Textstelle, die sich über zwei Seiten erstreckt. Dann können Sie schreiben: S. 10 f. oder S. 10–11. Die Angabe „f.“ steht für „folgende Seite“. Neben „f.“ gibt es auch „ff.“: Dies steht für die Folgeseiten – wobei die Seiten 10 bis 12 gemeint sein können, aber auch die Seiten 10 bis 100. Das ist daher äußerst ungenau und wird daher nicht gern gesehen. Schreiben Sie besser die Anfangs- und Endseite hin, also den Seitenbereich, zum Beispiel S. 10–15. Wenn Sie hingegen auf genau drei Stellen in einer Quelle verweisen möchten, die auf nicht aufeinanderfolgenden Seiten stehen, sollten Sie schreiben: S. 10, 12, 15. Hier wäre S. 10–15 eine unzulässige Verkürzung.
Was muss ich bei den Fußnoten beachten?
Eine Fußnote wird meist wie ein vollständiger Satz behandelt: Sie beginnt mit einem Großbuchstaben (zum Beispiel: Vgl. Müller …) und endet mit einem Punkt.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollten die Fußnoten eingerückt formatiert werden. Das heißt, bei längeren Fußnoten beginnt die zweite und folgende Zeile nicht ganz links unter dem Fußnotenzeichen, sondern unter dem ersten Wort der Fußnote in der ersten Zeile. Dafür legen Sie in der Formatvorlage für den Fußnotentext einen Tabstopp (zum Beispiel bei 0,6 cm) an, wählen einen hängenden Einzug (dann ebenfalls bei 0,6 cm). Nun fügen Sie bei jeder Fußnote nach dem Fußnotenzeichen zuerst einen Tabstopp ein und geben dann den Text ein. So steht der Text der Fußnoten sauber untereinander und optisch leicht vom Fußnotenblock getrennt.
Der Fußnotentext wird in der Regel 2 pt kleiner als der Fließtext gesetzt. Das dient dazu, das Augenmerk auf den Haupttext zu lenken.
Noch eins: Fußnoten sind wie Anmerkungen zum fortlaufenden Text zu verstehen. Ein Hinweis in einer Fußnote wie: Anmerkung: … ist daher überflüssig, ebenso: Vgl. Müller 1950, S. 50. Weitere Anmerkung: Auch Dreyer beschreibt …
Haben Sie weitere Fragen zum richtigen Zitieren? Gern berate ich Sie oder prüfe Ihre Arbeit auf Logik und Stimmigkeit der von Ihnen gewählten Zitierweise.
© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im Dezember 2019, zuletzt bearbeitet im Juni 2024.