Vor einiger Zeit las ich eine juristische Dissertation Korrektur, in der mich ein bestimmter Aspekt zum Nachdenken brachte. Thema war die als Dublin III bezeichnete Verordnung. Sie regelt, welches EU-Land für die Durchführung des Asylverfahrens eines Flüchtlings zuständig ist. Knifflig waren hier aber nicht inhaltliche oder stilistische Aspekte (diese blende ich beim Korrekturlesen weitgehend aus, denn hier stehen Rechtschreibung, Zeichensetzung, Typografie und Einheitlichkeit der Schreibweisen im Mittelpunkt). Auch die Schreibweise von Fachbegriffen war nicht schwierig zu entscheiden. In diesem Rahmen ergänzte ich im Fließtext beispielsweise bei dem Wort Dublin III-Verordnung einen Bindestrich: Dublin-III-Verordnung. Denn laut Duden und Rechtschreibrat (der maßgeblichen Instanz für die deutsche Rechtschreibung) ist nur diese Schreibweise korrekt (dazu gleich mehr). Anschließend stellte ich jedoch fest, dass in der Dissertation nun zwei Schreibweisen dieses Begriffs vorkamen: Im Fließtext die (korrekte) Version mit zwei Bindestrichen, in wörtlichen Zitaten und im Literaturverzeichnis die (falsche) Version mit nur einem Bindestrich. Denn in der Literatur, die die Verfasserin verwendet hatte, wird dieser Begriff fast durchweg mit nur einem Bindestrich geschrieben, und in einem wörtlichen Zitat muss diese (falsche) Schreibweise übernommen werden. Damit war die Einheitlichkeit der Schreibweisen in diesem Text nicht mehr gegeben. Was tun?
Kurz zum Hintergrund: Im Deutschen werden alle Elemente eines zusammengesetzten Begriffs mit Bindestrichen verbunden. Diese Regel kennen wir zum Beispiel bei Straßennamen: So wird die nach dem Maler benannte Allee zur Albrecht-Dürer-Allee und die nach Luthers Ehefrau benannte Straße zur Katharina-von-Bora-Straße.
In der Alltagssprache und auch im wissenschaftlichen Schreiben ist diese Regel weniger bekannt, wie ich im Rahmen des Lektorats gelegentlich feststelle. Sie gilt aber auch hier: Aus der Verordnung Dublin III wird die Dublin-III-Verordnung, aus der Balanced Scorecard wird die Balanced-Scorecard-Methode und aus den Asset Backed Securities werden die Asset-Backed-Securities-Transaktionen.
Egal wie viele Begriffe vor dem Grundwort stehen – bei der Zusammenfügung werden alle mit einem Bindestrich verbunden. Außerdem kann man Begriffe aller Art zusammenfügen, nicht nur Substantive: Das in vivo durchgeführte Experiment wird zum In-vivo-Experiment, das Prinzip des Do it yourself zum Do-it-yourself-Experiment oder die Batterie mit 1,5 Volt zur 1,5-Volt-Batterie.
In vielen Texten sehe ich jedoch, dass bei zusammengesetzten Begriffen nur das vorletzte und letzte Element eines zusammengesetzten Begriffs mit einem Bindestrich verbunden werden. So war es auch in der besagten juristischen Dissertation. Hier musste in den wörtlichen Zitaten die Schreibweise Dublin III-Verordnung stehen bleiben. Denn in einem wörtlichen Zitat gelten wie erwähnt die Schreibweisen des Originals – auch wenn sie falsch sind. (Einige Ratgeber empfehlen, durch [sic!] auf einen Fehler aufmerksam zu machen, um sich davon zu distanzieren. Dies kann ich jedoch nicht uneingeschränkt empfehlen, da dies meiner Ansicht nach besserwisserisch wirkt – aber dies ist einen eigenen Blogeintrag wert, den Sie hier finden.)
Die Vereinheitlichung von Schreibweisen, die ich im Rahmen eines erweiterten Korrekturlesens durchführe, war in dieser Dissertation somit nur eingeschränkt möglich. Ich habe die Kundin in der Dokumentation, die ich im Rahmen eines Lektorats anlege, darüber informiert. Außerdem habe ich die Rechtschreibregeln, auf die ich mich bezogen habe, aufgeführt, damit sie die Änderungen nachvollziehen kann. So behält sie den Überblick und die Hoheit über ihren Text. Wenn sie möchte, kann sie die Schreibweise mit den beiden Bindestrichen auch wieder zur Schreibweise mit nur einem Bindestrich ändern, falls sie sich an dieser in der Literatur häufiger vorkommenden Schreibweise orientieren oder Begriffe in ihrem Text durchweg einheitlich schreiben möchte. Denn letztlich entscheiden Sie selbst, welche Schreibweisen Sie in Ihrem Text verwenden möchten – Duden-Regeln hin oder her.
Das hat die Kundin jedoch nicht getan, wie sie mir später telefonisch mitgeteilt hat. Vielmehr war sie dankbar für die Information über das Zustandekommen der unterschiedlichen Schreibweisen. Sie kann dies nun gegebenenfalls bei Nachfragen ihres Prüfers entsprechend begründen und fühlte sich daher gut gerüstet für die weiteren Schritte ihrer Promotion.
Gern lese ich auch Ihre juristische Dissertation (oder einen anderen wissenschaftlichen Text) Korrektur und überprüfe die Einheitlichkeit der Schreibweisen – soweit es eben geht.
© Dr. Anette Nagel. Artikel erschienen im Februar 2017, zuletzt bearbeitet im Mai 2023.